Die EU-Kommission prüft die Festsetzung von Antidumpingzöllen gegen o. g. Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China. EU-Einführer sowie Ausführer im genannten Ursprungsland und andere interessierte Parteien, sollten sich zur Wahrung ihrer Verfahrensrechte fristgemäß bei der Kommission melden.

Die angeblich gedumpte Ware wird gegenwärtig dem folgenden KN-Code zugewiesen: 8101 9910 sowie 8515 9080.
Zur Wahrung eigener Interessen und von Verfahrensrechten sind folgende Fristen einzuhalten:
  • Die Kommission beabsichtigt, bei der Dumping- und Schadensuntersuchung wegen der großen Anzahl der Unionshersteller, herstellender Ausführer und unabhängiger Einführer mit einer Stichprobe zu arbeiten. Interessierte Parteien oder Unternehmen, die hierzu konsultiert oder in eine Stichprobe einbezogen werden möchten, müssen der Kommission binnen 7 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt (d.h. bis zum 25.12.19) alle sachdienlichen Informationen übermitteln, und zwar neben Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer weitere Angaben zu Unternehmensumsatz, Unternehmenstätigkeit, gesellschaftsrechtlichen Verbindungen etc., vgl. hierzu die Angaben (auszufüllendes Formular) in Amtsblatt L 329 vom 19.12.19. Die in die Stichprobe einbezogenen Parteien müssen innerhalb von 30 Tagen (d.h. bis zum 18.01.20), nachdem sie von ihrer Einbeziehung in die Stichprobe in Kenntnis gesetzt wurden, der Kommission einen ausgefüllten Fragebogen übermitteln.
  • Alle interessierten Parteien müssen sich innerhalb von 37 Tagen (d.h. bis zum 25.01.20) selbst bei der Kommission melden und ihren Standpunkt schriftlich darlegen und durch Beweise belegen.
  • Die Fragebögen stehen in dem zur Einsichtnahme durch interessierte Parteien bestimmten Dossier und auf der Website der GD Handel  zur Verfügung (siehe Amtsblatt L 329)
  • Das o. g. Untersuchungsverfahren ist am 19.12.2019 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt Nr. L 329).