Lieferantenerklärungen rechtssicher abgeben

Das Wissen um Präferenzabkommen und rechtmäßig abgegebene Lieferantenerklärungen sind entscheidend für die Kundenzufriedenheit. Dies gilt umso mehr für Firmen, die selbst möglicherweise gar nicht exportieren, deren Abnehmer jedoch exportorientierte Unternehmen sind.

Die straffe Preiskalkulation und optimaler Herstellungsprozesse sind wichtige Faktoren im Wettbewerb. Die kompetente Nutzung von Präferenzabkommen gewinnt vornehmlich in innereuropäischen Handel an Bedeutung. Wenn Ihr Kunde von Ihnen eine Lieferantenerklärung anfordert, darf diese nur unter strikter Einhaltung der Ursprungskriterien des Unionszollkodex abgegeben werden. Eine leichtfertige Abgabe führte zur straf- und bußgeldrechtlichen Verfolgung.

Zielgruppe:
Sachbearbeiter aus Ein- und Verkauf, sowie Mitarbeiter im Controlling der Exportwirtschaft zuliefernder Industrien sollten über fundamentierte Kenntnisse des Warenursprungs, der Präferenzen, und ordentlicher Lieferantenerklärungen verfügen und somit zur Verhinderung negativer Rechtsfolgen wegen unrechtmäßiger Abgabe einer Lieferantenerklärung beitragen.

Inhalte:

  • Definition des Begriffs „Ursprung“ (handels- und präferenzrechtlich)
  • die Präferenzräume
  • die Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen
  • Nachweispapiere, Einzel- und Langzeiterklärungen
  • Eigenerzeugnis vs. Handelsware
  • Kumulierung und Vermerk
  • Minimalanforderungen, Gültigkeit und Rechtsfolgen
  • Listenbedingungen und Toleranzen
  • Rechtsfolgen und Aufbewahrungspflichten
  • Checklistenprüfung

Methoden:
Fachvortrag auf PowerPoint-Präsentation
mit Praxistipps und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch
(u.a. Bekanntgabe von Internetlinks/Arbeitshilfen)

Trainer: Frau Nicola Bernard

Seminardauer: Tagesseminar

Schlagworte zum Thema:
Präferenzraum, Regionales Übereinkommen, Warenursprung, Ursprungsdokumente, Ursprungserklärung, Listenbedingung, Lieferantenerklärung, Zolltarif, Unionszollkodex, UZK, Minimalbehandlung, WuP.