Warenursprung und Präferenzen
– Grundlagen und aktuelle Regelungen im Präferenzrecht

Das Wissen um Präferenzabkommen und rechtmäßig erstelle Nachweise hierin entscheidet neben etwaiger AEO-Bewilligungen wer den Kunden im Zielland für sich gewinnen wird.

Der weltweite Wettbewerb wird nicht leichter. Neben einer straffen Preiskalkulation und optimaler Herstellungsprozesse wird die kompetente Nutzung von Präferenzabkommen immer wichtiger. Doch nur wer das Präferenzrecht beherrscht, kann diese „Wunderwaffe“ ohne „Nebenwirkungen“ effizient einsetzen.

Zielgruppe:
Sachbearbeiter aus Export – und  Import, Mitarbeiter im Controlling größerer Betriebe, als auch Abteilungsleiter mit strategischer Entscheidungsbefugnis aller international agierenden Unternehmen sollten über fundamentierte Kenntnisse des Warenursprungs und der Präferenzen verfügen und somit zur Verhinderung negativer Rechtsfolgen wegen unrechtmäßiger Abgabe einer Präferenzerklärung beitragen. Hierzu gehört auch das Verständnis dafür, dass sich unser Präferenzrecht fortentwickelt.

Inhalte:

  • Definition des Begriffs „Ursprung“ (handels- und präferenzrechtlich)
  • das Regionale Übereinkommen und Präferenzräume
  • die Ursprungssystematik (Erzeugung vs. Handel)
  • Nachweisdokumente, Erklärungen und Vereinfachungen
  • Lieferantenerklärungen ( Gültigkeit und Rechtsfolge)
  • Listenbedingungen und Toleranzen
  • Minimalbehandlungen
  • Folge bei Verstößen (monetär und zivilrechtliche)
  • Fortentwicklung in den „neuen Abkommen“ nach Einführung des Unionszollkodex (UZK)

Methoden: Fachvortrag auf PowerPoint-Präsentation mit Praxistipps und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch(u.a. Bekanntgabe von Internetlinks/Arbeitshilfen)

Trainer: Frau Nicola Bernard
Seminardauer: Ganztagesseminar