Die Verzollung

Der Begriff Verzollung wird gerne umgangssprachlich für jede Form der Zollanmeldung verwendet. Fachlich korrekt steht Verzollung im Zusammenhang für die Einfuhr und beschreibt das Procedere und den Abschluss / Überlassung durch die Zollbehörde.

Bei der Ausfuhr ist der Begriff Verzollung korrekter Weise durch den Begriff der Ausfuhranmeldung mit abschließender Überlassung durch den Zoll zu ersetzten. Ebenso gibt es für alle anderen Zollverfahren spezifische Ausdrücke anstelle von Verzollung.

Welche Form der Verzollung für Sie in Ihrem speziellen Fall in Frage kommt oder das optimale Ergebnis erzielt erhalten Sie gerne auf Anfrage.