Formalrechtliche Prüfung von Lieferantenerklärungen, Management von Lieferantenerklärungen

Einzel- und Langzeitlieferantenerklärungen, Lieferantenerklärungen für Waren mit oder ohne Präferenzursprungseigenschaft, Lieferantenerklärungen für den nichtpräferentiellen Ursprung – die Auswahl ist groß und kostet vor allem gen Jahresende viele Firmen Geduld und Zeit.

Sowohl die eigenständige Erstellung von Lieferantenerklärungen mit dem Ziel der langfristigen Kundenbindung, als auch das Anfordern von Lieferantenerklärungen bei Zulieferern zum Zwecke zollfreier oder -ermäßigter Importe in Drittländern – Lieferantenerklärungen stellen ein zeitintensives und komplexes Thema dar, das aufgrund mangelnden Fachwissens eine Gefahr im Sinne zollrechtlicher Zuwiderhandlungen birgt und zivilrechtlich, strafrechtlich sowie steuerrechtlich verfolgt werden kann.
Auch bestehende Bewilligungen können dadurch gefährdet werden!

Unser kompetentes Team unterstützt Sie gerne, wenn es darum geht Lieferantenerklärungen auszustellen, zu bewerten oder zu korrigieren – unter Einhaltung aller formalrechtlichen Bestimmungen, damit Ihnen im Rahmen einer Präferenzprüfung durch den Zoll keine Unannehmlichkeiten entstehen.

Denn nach Bekanntgabe einer solchen Prüfungsanordnung durch den Zoll sind gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. A) AO rückwirkende Fehlerbehebungen nicht mehr möglich.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – ob zur Prüfung einzelner Lieferantenerklärungen oder über ein komplettes Management Ihrer Lieferantenerklärungen. Schreiben Sie uns an!