Werksverlagerungen / Werksumzüge
Der EU-Grenzen- überschreitende Kauf oder Verkauf einer kompletten Firma bzw. einer kompletten Fabrikationsanlage wird als Projekt-Abwicklung bezeichnet.
Bei einer Werksverlagerung aus einem EU-Staat in einen Nicht-EU-Staat und umgekehrt sind neben der Fahrzeugdisposition natürlich auch Aus- und Einfuhrbestimmungen beider Staaten für jeden einzelnen Transport zu beachten. Ein solcher Werksumzug ist vorsorglich und langfristig zu planen.
Die verlässliche Einhaltung der Bestimmungen und Einbindung in die Abläufe kennzeichnen eine gelungene Projektabwicklung. Ebenso wichtig ist es bei kompletten Werksumzügen die exakte zeitliche und monetäre Planung vorher aufeinander abzustimmen und zu berechnen.
Wir beraten Sie zu Projekt-Abwicklungen auch im Rahmen von
Werksverlagerungen und Werksumzügen, unterstützen Sie bei der Abwicklung und erstellen oder beantragen auch gerne die benötigten Zollpapiere für Sie.