Form A Ursprungszeugnis

Das Form A Ursprungszeugnis ist eine einseitige Maßnahme zur Erleichterung des Warenzugangs aus Entwicklungsländern/ APS-Staaten in die EU.
Bei bestimmten Warengruppen gibt es durch die Vorlage des Form A Ursprungszeugnis beim Import in die EU Zollvergünstigungen / Zollpräferenzen. Die Zollpräferenzen bestehen von der Gewährung eines niedrigeren Zollsatzes bis hin zur Zollfreiheit. Es ist zu erwarten, dass in einigen Jahren das Form A Ursprungszeugnis nicht mehr angewendet wird, aufgrund einer Systematischen Reduzierung der APS-Staaten.