Die EU hat ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und verschärft damit die bestehenden Maßnahmen in zahlreichen Bereichen. Im Mittelpunkt stehen diesmal Finanzdienstleistungen, Kryptowerte, Energie, Handel sowie der militärisch-industrielle Komplex. Zudem wurde die bislang größte Zahl neuer Personen und Organisationen in die Sanktionslisten aufgenommen – insgesamt 218 Einträge (48 Personen und 170 Organisationen).
Verschärfte Sanktionen im Finanz- und Kryptobereich
Die EU weitet ihre Maßnahmen gegen den russischen Finanzsektor deutlich aus. Neu sanktioniert werden 94 Banken und große Finanzinstitute sowie eine führende Persönlichkeit des russischen Bankwesens. Zusätzlich gelten Transaktionsverbote für weitere 33 russische Kredit- und Finanzinstitute, eine kirgisische Bank sowie drei weitere Banken außerhalb Russlands, denen eine Beteiligung an der Umgehung von Sanktionen vorgeworfen wird.
Auch der Bereich Kryptowerte wird stärker reguliert: Das Transaktionsverbot wird auf 14 Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in verschiedenen Drittstaaten ausgeweitet. Darüber hinaus schafft die EU erstmals die Möglichkeit, Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittstaaten vollständig zu untersagen, sofern diese Russland bei der Umgehung von Sanktionen unterstützen.
Einschränkungen im Energiesektor und Handel
Im Energiebereich setzt die EU die automatische Anpassung der Ölpreisobergrenze bis zum 15. Juli 2027 aus, wobei eine Zwischenüberprüfung vorgesehen ist.
Außerdem wird das Vorgehen gegen die sogenannte Schattenflotte intensiviert. Neu gelistet werden 41 weitere Schiffe sowie acht Organisationen und eine Person, die deren Betrieb unterstützen. Die Maßnahmen betreffen insbesondere Tankschiffe aus Drittstaaten, die zur Umgehung der Ölpreisobergrenze oder zur Unterstützung des russischen Energiesektors eingesetzt werden.
Zusätzlich richtet sich das Paket gezielt gegen den Ölsektor. Sanktioniert werden 18 Einrichtungen und eine Person, darunter drei russische Raffinerien, eine große Raffinerie in Belarus sowie ein Unternehmen für den Vertrieb belarussischer Erdölerzeugnisse in Russland. Neu geschaffen wird außerdem die Möglichkeit, Transaktionen mit gelisteten Raffinerien zu untersagen. Für eine georgische Raffinerie tritt ein entsprechendes Transaktionsverbot nach sechs Monaten in Kraft. Zudem werden fünf Ölhändler wegen der Umgehung bestehender Öl-Sanktionen gelistet.
Weitere Maßnahmen betreffen die kritische Infrastruktur: Das Transaktionsverbot wird um zwei russische Häfen und vier Flughäfen ausgeweitet. Ergänzend führt die EU eine Meldepflicht für den Verkauf von LNG-Tankern ein und schafft die Möglichkeit weiterer Beschränkungen beim Verkauf solcher Tanker an russische Staatsangehörige und Unternehmen.
Auch der Gold-, Diamanten-, Bergbau- und Metallsektor gerät stärker in den Fokus. Sanktioniert werden sieben bedeutende Akteure im Goldsektor, ein großes Diamantenunternehmen sowie mehrere Organisationen aus dem Bergbau- und Metallbereich.
Maßnahmen gegen den militärisch-industriellen Komplex
Zur Einschränkung der russischen Rüstungsindustrie werden 56 Personen und Unternehmen neu gelistet, darunter 37 Einträge, die unmittelbar mit der Herstellung und Lieferkette von Langstrecken-Drohnen verbunden sind.
Zusätzlich unterliegen 51 weitere Organisationen verschärften Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Darunter befinden sich auch Unternehmen aus Drittstaaten, denen eine Beteiligung an der Umgehung bestehender Exportbeschränkungen vorgeworfen wird.
Grundlage für Visabeschränkungen
Das Paket schafft die rechtliche Grundlage für ein umfassendes Visaverbot gegenüber Kombattanten und ehemaligen Kombattanten der russischen Streitkräfte sowie weiterer beteiligter Gruppen. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens entscheidet der Rat zu einem späteren Zeitpunkt.
Sonstige Handelsbeschränkungen
Die bestehenden Ausfuhrverbote werden auf weitere Güter und Technologien ausgeweitet, die für die russische Militärindustrie relevant sind. Dazu zählen unter anderem Nickel- und Berylliumpulver, spezielle Metalle und Legierungen, verschiedene Luftfahrtgüter für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) sowie weitere Komponenten für die Luft- und Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie.
Auf der Einfuhrseite gelten künftig zusätzliche Beschränkungen für Waren, die Russland erhebliche Einnahmen verschaffen. Betroffen sind unter anderem Kupfer-, Nickel-, Blei- und Edelmetallerze, Zink, Chromoxide, Glaswaren, Perlenimitate sowie Autoteile.
Darüber hinaus werden gegenüber Belarus weitere Maßnahmen eingeführt, die die gegen Russland geltenden Handels- und Rechtsschutzmaßnahmen widerspiegeln.
Weitere Sanktionen:
- Sanktionen gegen acht Personen, die russische Kriegspropaganda verbreiten.
- Die Listung eines Generalmajors wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen.
- Verbesserten Rechtsschutz für EU-Wirtschaftsbeteiligte, indem Gerichtsentscheidungen russischer Gerichte in bestimmten Fällen innerhalb der EU nicht anerkannt oder vollstreckt werden können.

