Ab dem 31.12.2019 ist für alle Waren-Einfuhren nach Algerien, die per Seefracht ins Land ‎kommen, der Incoterm FOB (Free On Board) zwingend vorgeschrieben. Es ist lediglich der ‎Seeverkehr von den Vorgaben betroffen, nicht jedoch andere Transportmittel (z.B. Luftfracht).‎

Für Haushaltsgeräte und Mobiltelefone gibt es neben der verpflichtenden Nutzung von FOB bei ‎Seefracht noch weitere Bestimmungen, die nach Mitteilung des algerischen Bankenverbands ‎bereits am 30.09.2019 in Kraft getreten sind:‎

  • Unternehmen sind bei Einfuhrgeschäften angehalten, soweit wie möglich algerische ‎Seefrachtführer zu nutzen.‎
    • Direktzahlungen sind nicht länger möglich. Stattdessen wird ein Zahlungsziel von 9 bis 12 ‎Monaten vorgeschrieben.‎

Weitere Informationen zum Geschäft mit Algerien finden Sie auf der Webseite der IHK für ‎München und Oberbayern