Da mit den Änderungen 2020 möglicherweise verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) einfuhrseitig, oder die Verlinkungen im EZT-Online ausfuhrseitig zu möglichen Dual-Use-Positionen (Anhang I) ins Leere laufen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Blick in die aktuelle Gegenüberstellung „Auf einen Blick“ zu werfen.

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