Registrierte Ausführer (REX) dürfen den Ursprung ihrer Wahrung selbst bescheinigen – ein Recht, dass zunehmend relevanter wird. Aus welchen Gründen der Status als registrierter Ausführer entzogen werden kann, soll im Folgenden skizziert werden.

Der Nachweis über den Ursprung von Waren ist in vielen Ausfuhrangelegenheiten obligatorisch. Unter anderem dann, wenn Waren im Wert von über 6.000 Euro im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) versendet werden sollen. Das erforderliche Muster UZK-DVO kann nur von registrierten Ausführern ausgestellt werden. Ein Entzug der Registrierung ist also unbedingt zu vermeiden.

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Wann kann der REX-Status entzogen werden?
Die Behörden entziehen Unternehmen die Registrierung, wenn ein REX:

  • … seine Registrierungsdaten nicht aktualisiert
  • … zum Warenursprung falsche Angaben macht, um sich Vorteile zu sichern (vorsätzlich oder fahrlässig)
  • … die Voraussetzungen für die Warenausfuhr im Sinne des APS nicht mehr erfüllt

Außerdem wird die Registrierung ebenfalls entzogen, wenn das Unternehmen nicht mehr existiert oder den Behörden meldet, keine Ausfuhr im Rahmen des APS mehr durchzuführen.

Quelle: Reguvis