Bei der vorübergehenden zollfreien Einfuhr von Waren spielt das Carnet ATA im internationalen Warenverkehr seit Jahren eine wichtige Rolle. Das Dokument ermöglicht unter anderem die vorübergehende Verwendung von Messegütern sowie Waren für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke in 77 Ländern, ohne dass reguläre Einfuhrabgaben anfallen. Für die Nutzung des Verfahrens in Mexiko gelten nun jedoch neue Rahmenbedingungen.

Kurzfristige Aussetzung des Verfahrens Anfang März

Wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zuvor mittgeteilt hat, wurde das ATA-Carnet-Verfahren Anfang März 2026 kurzfristig ausgesetzt. Auslöser der vorübergehenden Unterbrechung war die Entscheidung des mexikanischen bürgenden Verbands CANACO. Davon betroffen waren sowohl die Ausstellung mexikanischer Carnets als auch die zollseitige Abfertigung ausländischer ATA-Carnets.

Nach Gesprächen zwischen der Internationalen Handelskammer ICC und CANACO wurde die Maßnahme jedoch am 6. März 2026 wieder aufgehoben – allerdings mit neuen Anforderungen für den Carnet-ATA-Verwender.

Neue Registrierungspflicht vor Einreise oder Versand

Mit einem Nachtrag vom 20. April 2026 weist die DIHK nun auf eine weitere wesentliche Änderung hin: Künftig muss vor der Einreise beziehungsweise vor dem Versand der Waren nach Mexiko eine elektronische Vorabregistrierung des ATA-Carnets erfolgen.

Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein entsprechender Registrierungsnachweis erstellt. Dieser Beleg ist anschließend gemeinsam mit dem Carnet im Rahmen der mexikanischen Zollabfertigung vorzulegen. Ohne die vorherige Registrierung kann das Verfahren somit nicht mehr vollständig durchgeführt werden.

Gebühren sorgen international für Diskussionen

Für die neue Vorabregistrierung werden Gebühren erhoben, deren Höhe auf der Website von CANACO zu finden sind. Laut DIHK haben sowohl die Internationale Handelskammer als auch WATAC Bedenken hinsichtlich der aktuellen Gebührenstruktur geäußert. Das Thema soll deshalb innerhalb der internationalen Arbeitsgruppe ATAC weiter diskutiert werden.

Frühzeitige Planung gewinnt an Bedeutung

Unternehmen oder Privatpersonen, die Waren mithilfe eines ATA-Carnets nach Mexiko vorübergehend verbringen möchten, sollten die neuen Anforderungen frühzeitig in ihre Reise- und Versandplanung einbeziehen. Insbesondere die verpflichtende elektronische Vorabregistrierung dürfte zusätzliche organisatorische Vorlaufzeiten erforderlich machen.

 

Quelle: IHK Pfalz