Die Europäische Union hat ihr 20. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet, das seit dem 24. April 2026 gilt. Die Maßnahmen betreffen mehrere Bereiche gleichzeitig, insbesondere Energie, Handel und Finanztransaktionen, und beinhalten erstmals auch die Aktivierung eines Antiumgehungsmechanismus.
Erstmalige Nutzung des Antiumgehungsinstruments
Ein Novum ist die Anwendung des sogenannten Antiumgehungsinstruments gemäß Art. 12f der VO 833/2014. Dieses erlaubt es, Drittstaaten zu benennen, die nach Einschätzung des Rates nicht ausreichend verhindern, dass sanktionierte Güter nach Russland gelangen. Erstmals wurde hiervon Gebrauch gemacht, indem Kirgisistan für bestimmte Warenkategorien (KN-Codes 8457 10 und 8517 62) gelistet wurde. Daraus folgt ein umfassendes Verbot der Ausfuhr, Lieferung oder Verbringung dieser Güter in dieses Land.
Verschärfungen im Energiesektor und Seeverkehr
Auch im Energiebereich werden die Maßnahmen ausgeweitet. Weitere 46 Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte wurden in die Sanktionsliste aufgenommen und unterliegen nun einem Hafenzugangs- sowie Dienstleistungsverbot, während gleichzeitig einige Einträge gestrichen wurden. Darüber hinaus schafft der neue Beschluss 2026/508 die Grundlage für ein mögliches vollständiges Seeverkehrsverbot für russisches Rohöl und Erdölerzeugnisse. Ergänzend wurden strengere Anforderungen wie verpflichtende Sorgfaltsprüfungen und eine „No-Russia-Klausel“ für bestimmte Transaktionen eingeführt.
Erweiterte Handelsrestriktionen
Im Bereich der Handelsbeschränkungen wurden zusätzliche Ausfuhrverbote eingeführt, unter anderem für Sprengstoffe, Laborausrüstung, Schmierstoffe und landwirtschaftliche Maschinen. Gleichzeitig gelten neue Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien. Für Ammoniak wurde ein zeitlich begrenztes Importkontingent festgelegt. Bestehende Verträge, die vor Inkrafttreten abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin erfüllt werden.
Finanzsektor stärker im Fokus
Auch der Finanzbereich ist betroffen: Das bestehende Transaktionsverbot wurde um 20 weitere russische Banken ausgeweitet. Zusätzlich sind nun auch vier Banken aus Drittstaaten – konkret aus Laos, Kirgisistan und Aserbaidschan – von den Einschränkungen erfasst. Damit verstärkt die EU ihre Maßnahmen gegen potenzielle Umgehungsstrukturen im internationalen Zahlungsverkehr.
Quelle: GTAI

