Wie gewohnt wurden kurz vor Jahreswechsel die Änderungen der Listenanhänge aus den Regimen in den Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bekannt gegeben.

Darin enthalten sind Änderungen in beinahe allen Kategorien die sich teilweise aus Neuaufnahme von Unterpositionen und teilweise aus veränderten Wortlauten in der Definition der betreffenden Position bestehen. Markante Änderungen wurden in den Kategorien 1, 2, 4 und 9 vorgenommen.

Die Nuklearsoftware-Anmerkung (NSA) ist eine neue Anmerkung und ersetzt die Allgemeine Software-Anmerkung (ASA) für Güter der Kategorie 0. Die NSA stellt keine „Software“ frei, die von Kat.5 Teil 2 („Informationssysteme“) erfasst wird.

Zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1922 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2018