Die EU-Kommission prüft die Festsetzung von Ausgleichszöllen gegen o. g. Einfuhren mit Ursprung in Indonesien. EU-Einführer sowie Ausführer im genannten Ursprungsland und andere interessierte Parteien, sollten sich zur Wahrung ihrer Verfahrensrechte fristgemäß bei der Kommission melden.

Das o. g. Untersuchungsverfahren ist am 06.12.2018 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt

Nr. C 439/16).

Die angeblich subventionierte Ware wird gegenwärtig dem folgenden KN-Code zugewiesen:

ex 1516 20 98, ex 1518 00 91, ex 1518 00 95, ex 1518 00 99, ex 2710 19 43, ex 2710 19 46, ex 2710 19 47, 2710 20 11, 2710 20 15, 2710 20 17, ex 3824 99 92, 3826 00 10 und ex 3826 00 90.

Zur Wahrung eigener Interessen und von Verfahrensrechten sind feste Fristen einzuhalten.

Quelle: Handelskammer Hamburg-Antidumpingregister