Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weist darauf hin, dass es durch die Anpassung des Annex VI auch zu neuen Informationsanforderungen für so genannte Alleinvertreter (“only representatives“) im Rahmen von REACH kommt. Im Hinblick auf REACH-IT hält die ECHA dazu Informationen für Unternehmen bereit. Die Informationsanforderungen beziehen sich auf den Hersteller (“non-EU manufacturer“).

Quelle: DIHK-Brüssel

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