Zum 1. Januar 2023 tritt die aktualisierte Kombinierte Nomenklatur (KN) in Kraft. Vergessen Sie daher nicht, Ihre Zolltarifnummern zu prüfen.

Die Kombinierte Nomenklatur beinhaltet Zolltarifnummern, die Waren zugeordnet sind. Das Verzeichnis bildet somit die Grundlage für den Warenfluss zwischen EU und Drittländern. Gleichzeitig ermöglicht die KN dem Statistischen Bundesamt (Destatis), Warenströme statistisch zu erfassen.

Die EU-Kommission hat die aktualisierte Fassung in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 auf der Website der Europäischen Union veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt hat die Gegenüberstellung von neuen und alten Warennummern veröffentlicht. Das Dokument steht zum Download bereit.

Quelle: IHK Düsseldorf