Die Europäische Union hat den Mercosur-Staaten die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens (iTA) offiziell mitgeteilt, sodass das Abkommen ab dem 1. Mai 2026 in Kraft treten kann. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Länder ihre innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies fristgerecht notifiziert haben. Bereits erfüllt haben diese Bedingung Argentinien, Brasilien und Uruguay, während Paraguay die entsprechende Mitteilung zeitnah nachreichen dürfte. Mit der Übermittlung der erforderlichen Dokumente wurde der letzte formale Schritt auf EU-Seite abgeschlossen.

Wegfall von Zöllen und Schutz sensibler Branchen

Mit Beginn der vorläufigen Anwendung werden Zölle auf ausgewählte Waren unmittelbar abgeschafft, wodurch Unternehmen von klaren und berechenbaren Handelsbedingungen profitieren können. Dies schafft Vorteile für Exporteure, Landwirtschaft und Verbraucher gleichermaßen. Gleichzeitig sieht das Abkommen gezielte Schutzmechanismen für empfindliche Wirtschaftsbereiche innerhalb der EU vor, um mögliche Marktverzerrungen zu begrenzen.

Stärkung von Lieferketten und internationaler Kooperation

Ein zentrales Ziel des Abkommens ist die Verbesserung der Lieferkettenstabilität, insbesondere im Hinblick auf kritische Rohstoffe. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den Partnern bei globalen Themen wie Arbeitsrechten und Klimaschutz intensiviert. Damit soll nicht nur der Handel erleichtert, sondern auch die strategische Position der EU im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.

Praktische Umsetzung für Unternehmen und Zollabwicklung

Für die operative Umsetzung stellt die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Plattform „Access2Markets“ künftig detaillierte Informationen zu Zollvorteilen, Ursprungsregeln und konkreten Anwendungsmöglichkeiten bereit. Bereits vor dem Starttermin sollen relevante Daten im ROSA-Tool verfügbar sein. Als Ursprungsnachweis dient die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten. Für Sendungen mit einem Warenwert von über 6.000 Euro ist eine Registrierung im REX-System erforderlich, wobei bestehende Registrierungen voraussichtlich weiterhin gültig bleiben.

Das ab Mai 2026 anwendbare Interimsabkommen über den Handel (iTA) umfasst den Handelsteil des Partnerschaftsabkommens EMPA und ist bis zu dessen vollständigem Inkrafttreten aktiv.

 

Quelle: Europäische Kommission