Ab dem 1. Juli 2026 führen die Niederlande eine LKW-Maut ein, die auf den meisten Autobahnen und einigen Provinz- und Gemeindestraßen gilt. Viele LKW-Halter müssen ab diesem Datum je nach zulässiger Gesamtmasse sowie CO²-Emissionsklasse des Fahrzeugs pro Kilometer den anfallenden Betrag entrichten.
Ziele der Maut, Betroffene Fahrzeuge
Mithilfe der neuen Maut für den inländischen und ausländischen Güterverkehr beabsichtigt die niederländische Regierung, den eigenen Straßenverkehrssektor in Zukunft nachhaltiger und effizienter zu machen. So soll ein Teil der Einnahmen den Kauf von Elektro-LKW, den Aufbau von Ladestationen und die Zusammenarbeit im Straßengüterverkehr subventionieren.
Die Maut betrifft sowohl niederländische als auch ausländische LKW der Kategorien N2/N3:
- N2: technisch zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg bis 12.000 kg
- N3: technisch zulässige Gesamtmasse über 12.000 kg
Die LKW-Maut gilt unabhängig vom Verwendungszweck. Auch dann, wenn das Fahrzeug gar nicht beladen ist.
Mautdienstleister, On-Board-Unit (OBU), Bezahlung
Betroffene LKW müssen zudem ab Juli 2026 über eine „On-Board-Unit“ (OBU) verfügen. Das Gerät ermittelt per GPS die zurückgelegte Strecke auf den von der Maut betroffenen Straßen und sendet diese Daten an den zuvor ausgewählten Mautdienstleister, der die gefahrenen Kilometer des Nutzers entsprechend in Rechnung stellt und die erzielten Einnahmen an die Regierung weiterleitet.
Es muss also ein Vertrag mit einem zugelassenen Mautdienstleister abgeschlossen werden, bevor man dessen OBU zugeschickt bekommt. Eine aktuelle Liste aller Anbieter finden Sie auf der eigens für die niederländische LKW-Maut eingerichteten offiziellen Website: Link.
Eurovignette, KFZ-Steuer, Sondergenehmigung/Befreiung
Mit Inkrafttreten der LKW-Maut wird die Eurovignette in den Niederlanden abgeschafft. Die bislang noch fällige KFZ-Steuer für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 12.000 kg entfällt bald gänzlich, für LKW ab 12.000 kg wird diese Abgabe hingegen deutlich reduziert.
Von der LKW-Maut befreit sind unter anderem Elektro-LKW und -Lieferwagen mit einem Gewicht bis zu 4.250 kg sowie LKW mit Kurzzeit-, Ausfuhr- oder Händlerkennzeichen. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Befreiung online gemeldet werden muss, sofern man ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen hat.
Sondergenehmigungen, etwa für privat genutzte LKW, die älter als 40 Jahre sind, oder für von der Polizei/Feuerwehr genutzte Fahrzeuge, müssen ebenfalls online beantragt werden.

