Die lange vorher angekündigte neue Fassung der Dual-Use Verordnung wurde heute, 11.06.2021 im Amtsblatt der EU auf der Seite L 206/1 veröffentlicht.

Sie trägt die Nummer und den Titel wie folgt:

VERORDNUNG (EU) 2021/821 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)

In Artikel 32 wird die Gültigkeit der Anwendung datiert wie folgt:

Diese Verordnung tritt am neunzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Um sich im Detail damit auseinanderzusetzen, inwiefern die Exportaktivitäten des eigenen Unternehmens davon berührt sind, bleibt noch etwas Zeit. Doch diese läuft.

Also, lassen Sie uns gemeinsam beginnen, uns mit dem Inhalt auseinanderzusetzen.

Ihre Nicola Bernard

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