Verursacht durch die erzwungene Landung einer Ryanair-Maschine in Minsk ist mit einer Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus zu rechnen.

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) teilte heute mit:

„Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die unmittelbare und mittelbare Erbringung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Rüstungsgütern nach Art. 1b der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 verboten ist. Dies schließt auch Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an belarussischen Flugzeugen ein, soweit diese aufgrund ihrer Ausstattung als Rüstungsgut anzusehen sind.

Daneben kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erbringung von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen gegenüber der belarussischen Fluggesellschaft Belavia seitens der Straf- und Ermittlungsbehörden als verbotene mittelbare Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 bewertet würde.

Sobald etwaige Änderungen der Sanktionen bekannt sind, werden diese unverzüglich auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht. “

Veröffentlicht am 26.05.2021