Am 15. Juni 2023 hat das die EU-Kommission den Informationsvermerk zur Dual-Use Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) aktualisiert. Im Vermerk sind Angaben über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Verordnung enthalten.

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Inhalte des Informationsvermerks

Der veröffentlichte Informationsvermerk gibt zum Beispiel Auskunft darüber, welche Staaten gesonderte Rechtsvorschriften erlassen haben, die für bestimmte nicht-gelistete Güter Genehmigungspflichten vorschreiben.

Darüber hinaus enthalt der Informationsvermerk unter anderem Angaben zu von Staaten eingeführte Genehmigungspflichten für Güter zur digitalen Überwachung, zu spezifischen Maßnahmen zur Verbringung von Gütern innerhalb der EU und über zusätzliche Kontrollen aufgrund von Menschenrechtserwägungen. Eine Übersicht über nationale Behörden, die befähigt sind, die Durchfuhr von nicht-Unionsgütern mit doppeltem Verwendungszweck zu untersagen, ist ebenfalls Teil des Vermerks.

Einen Überblick über alle Aktualisierungen finden Sie im Beitrag auf der Website der GTAI sowie den vollständigen Informationsvermerk im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: GTAI, Informationsvermerk