Die endgültige Fassung der Ausfuhrliste über Dual-Use-Güter ist nun veröffentlicht. Die gesamte Verordnung kann online eingesehen werden: DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/66 DER KOMMISSION.

 

Das Amtsplatt der Europäischen Union wurde am 11. Januar 2023 publiziert. Damit wurde die neue Verordnung am 12. Januar 2023 rechtskräftig.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Einen kurzen Überblick über die Änderungen finden Sie auf der Seite des vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.