Bereits Ende letzten Jahres haben die EU-Mitgliedsstaaten die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) gewährt. Der Europäische Rat hatte eine entsprechendes Verhandlungsmandat gestellt.

Was ändert sich?

In den Grundzügen bleibt das bisherige System bestehen. Allerdings gibt es einige Anpassungen unter anderem im Hinblick auf den Umweltschutz und der Überwachung des Schemas.

Begünstigte Länder sollen stärker für Verstöße gegen Umweltauflagen und Menschenrechtsverletzungen belangt werden.

Gleichzeitig sollen sie erleichterten Zugang zum APS+-System erhalten, wobei der Berichtszeitraum auf von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Ziel ist es auch, bei schwerwiegenden Verstößen schneller zu reagieren.

Was ist das Ziel des APS?

Das Allgemeine Präferenzsystem gewährt bedürftigen Ländern Zollvorteile bei der Einfuhr von Waren in die EU. Allgemein soll das APS Armut in Entwicklungsländern entgegenwirken und eine nachhaltige Entwicklung unterstützen.

Im Januar 2024 soll die neue Verordnung in Kraft treten. Triologverhandlungen der EU-Institution zu dem Thema stehen noch bevor.

Quellen: dihk.de, Europäischer Rat (englisch)