Zum 1. August 2020 tritt das gemeinsame Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam in Kraft. Das Abkommen ist insbesondere für deutsche Unternehmen interessant, da allein 33 Prozent aller EU-Exporte nach Vietnam aus Deutschland kommen.

65 % der Produkte werden ab dem 1.8.2020 Zollfreiheit gewährt.

Bis zur Erreichung der absoluten Zollfreiheit für alle Produkte sieht ein Stufenplan eine Übergangszeit von bis zu 10 Jahren vor.

Voraussetzung zur Teilhabe bei Warenlieferung nach Vietnam über einem Wert von 6000 € ist die REX-Registrierung.

Nach der Registrierung ist ein fest vorgegebener Wortlaut auf der Rechnung  anzugringen.

Zum Wortlaut der Erklärung gelangen Sie hier.

Einfuhrseitig wird in noch die EUR.1 anerkannt.

Die Ursprungsregeln (Ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung) findet man im ANHANG II zum Protokoll Nr. 1

Den kompletten Inhalt des Abkommens findet man im Amtsblatt der EU L 186/3 vom 12.06.2020

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22020A0612(01)&from=DE

Zollsenkungen nach Kapiteln_Vietnam-Abkommen_01.08.2020