Seit April 2020 gilt eine Befreiung von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung von COVID-19 gebraucht werden. Dazu zählen Schutzausrüstung, Test Kits oder medizinische Geräte wie zum Beispiel Beatmungsgeräte.

Die Maßnahme war zunächst bis zum 31. Juli 2020 befristet und wird nun um drei Monate, bis 31. Oktober 2020, verlängert.

Berechtigt, medizinische Waren und Geräte zollfrei bzw. einfuhrumsatzsteuerfrei einzuführen, sind

  • staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser oder Kommunen,
  • Organisationen der Wohlfahrtspflege oder des Katastrophenschutzes.

Weiterführende Informationen und ein ausführliches FAQ finden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung zur Coronakrise.

Quelle:
ABl. L 241 vom 27. Juli 2020, S. 36.