Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland könnte bereits Mitte 2024 in Kraft treten. Der Ausschuss für internationalen Handel des EU-Parlaments gab kürzlich seine Zustimmung. Auf der Novembertagung in Straßburg wird das EU-Parlament final über das Abkommen abstimmen. Danach ist lediglich die Zustimmung des Rates und die Ratifizierung des Abkommens durch Neuseeland ausstehend.

Für neuseeländische Kiwis entfallen die EU-Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens (Bildquelle: Pixabay)

Zollkontingente zum Schutz des EU-Agrarsektors

Mit dem Freihandelsabkommen intensivieren die EU und Neuseeland ihre Handelsbeziehung. Neuseeland wird 91 Prozent seiner Waren zollfrei in die EU einführen können. Für neuseeländische Waren wie Kiwis, Fisch, Wein, Äpfel, Muscheln, Tintenfische und Zwiebeln entfallen die EU-Zölle komplett. Umgekehrt werden für europäische Waren bei Einfuhr nach Neuseeland keine Zölle erhoben. Im Agrarbereich wird die EU vor zu starker Konkurrenz geschützt, indem Zollkontingente gelten. Betroffen sind Butter, Käse und Milchpulver sowie Rind- und Schaffleisch.

Den Wortlaut des EU-Neuseeland Handelsabkommens finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Quelle: DIHK