Am 22. November 2023 wird voraussichtlich die Verordnung zum EU Anti-Coercion Tool unterzeichnet. Das Anti-Coercion Instrument (ACI) soll der EU und ihren Mitgliedsstaaten helfen, sich vor wirtschaftlicher Nötigung durch Drittstaaten zu schützen.

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Was ist mit wirtschaftlicher Nötigung gemeint?
Der Europäische Rat definiert in seiner Pressemitteilung vom 23. Oktober wirtschaftliche Nötigung bzw. wirtschaftlichen Zwang als „eine Situation, in der ein Drittland versucht, die EU oder einen Mitgliedstaat zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen, indem es Maßnahmen anwendet oder androht, die den Handel oder Investitionen zum Nachteil der EU oder eines Mitgliedstaats beeinflussen.“

Das Instrument soll als Abschreckung dienen und durch einen Dialog angedrohte oder durchgesetzte Zwangsmaßnahmen gegen ein EU-Mitgliedsstaat zu verhindern bzw. zu beseitigen. Bleiben die Versuche ohne Erfolg steht die Verhängung von Handelshemmnissen als Gegenmaßnahme zur Verfügung.

Quelle: Europäischer Rat