Die CBP wird zum Haushaltsjahr 2023 die Zollabfertigungsgebühr erhöhen.

„Die Zollabfertigungsgebühr „Merchandise Processing Fee“ beträgt für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar (sogenannte „formal entries“) 0,3463 Prozent des Zollwertes. Dabei gelten ein Minimal- und ein Maximalbetrag. Diese Beträge wird die CBP zum 1. Oktober 2022 erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Zollbehörde immer mindestens 29,66 US$ (vorher: 27,75 US$) und maximal 575,35 US$ (vorher: 538,40 US$) berechnen.“

Ad-Valorem Prozentsatz bleibt auf gleicher Höhe

„Die Erhöhung der Beträge gilt für Warensendungen mit einem Wert von unter 8.563 und von über 166.095 US$. Für Sendungen mit einem Wert zwischen 8.563 US$ und über 166.095 US$ wird die Zollabfertigungsgebühr ab Oktober 2022 unverändert in Höhe von 0,3464 Prozent gelten.

Wenn  im Postverkehr eingeführte Pakete zollamtlich behandelt werden, gilt bislang eine Gebühr von 6,11 US$ je Packstück. Die CBP wird auch diese Gebühr ab dem 1. Oktober 2022 auf 6,52 US$ pro Packstück erhöhen. Die Post zieht die Gebühr anlässlich der Auslieferung ein.“

Ausschnitt I aus dem CFR 19 CFR 24.22

Ausschnitt II aus dem CFR 19 CFR 24.22

Zum Federal Register:

Quelle. Beitrag von Susanne Scholl | GTAI -Newsletter 31.08.2022