Die Europäische Kommission möchte stärker gegen Zwangsarbeit vorgehen. Sämtliche Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen in Ländern der EU nicht verkauft werden dürfen, lautet der Vorschlag.

Das Verbot soll für alle Waren gelten, unabhängig davon, ob sie aus Drittstaaten eingeführt oder in der EU für den Export produziert werden. Mit dem Vorschlag widmet sich die Kommission einem in vielen Wirtschaftszweigen verbreiteten Problem. Etwa 27 Millionen Menschen sind weltweit von Zwangsarbeit betroffen.

Valdis Dombrovskis, Executive Vizepräsident der Kommission, spricht der „modernen Sklaverei“, die es zu bekämpfen gilt.

Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zoll

Für die Umsetzung des Verbots sollen die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten aktiv werden. Sie werden dafür zuständig sein, Gebiete und Wirtschaftssektoren mit hohem Risiko für Zwangsarbeit ausfindig zu machen und zu prüfen. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten durch entsprechende Datenbanken gewährleistet werden. An den EU-Außengrenzen wird der Zoll gezielt Produkte auf Zwangsarbeit kontrollieren.

Folgen für Unternehmen

Auf Unternehmen kommen – sollte das Verbot vom Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament gebilligt werden – neue Aufgaben hinzu. Sie müssen dafür sorgen, dass sie der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Zwangsarbeit nachkommen. Die Kommission sieht vor, hierzu Leitlinien herauszugeben, sodass dies auch für kleine und mittelständische Unternehmen umsetzbar ist.

 

Quelle: Europäische Kommission