Gemäß dem Durchführungsbeschluss 2018/1137 der EU unterliegen Importe ‎der dort im Anhang I aufgeführten Zollcodes aus der Volksrepublik China und ‎Weißrussland zukünftig der phytosanitären Überwachung‎, soweit diese durch ‎ISPM Nr. 15 pflichtiges Verpackungsholz transportiert werden.‎

Auf Grund technischer Abstimmungen findet laut Auskunft der Bayerischen ‎Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine Umsetzung des ‎Durchführungsbeschlusses 2018/1137/EU erst ab dem 01.11.2018 statt.‎

Die phytosanitäre Abfertigung erfolgt in der Regel an der 1. Einlassstelle ‎‎(Eingangsort am Flughafen bzw. Hafen) in der EU. Der Wareneingang ist dem ‎zuständigen Pflanzenschutzdienst mindestens 24 Stunden im Voraus über das ‎Datenbanksystem PGZ-Online (www.pzg-online.de) anzumelden.‎

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Julius-Kühn ‎Instituts.

Zum Durchführungsbeschluss