Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2019 die explanatory notes (Leitlinien) zu den sog. VAT quick fixes veröffentlicht. Sie enthalten Erläuterungen zu den Änderungen auf EU-Ebene bzgl. Konsignationslagerregelung, Reihengeschäften sowie der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen. Die Leitlinien wurden mit den Mitgliedern der VAT Expert Group (VEG) sowie den Mitglied-staaten abgestimmt; sie sind für die Mitgliedstaaten jedoch nicht bindend.

Derzeit sind die 85 Seiten umfassenden Leitlinien nur in englischer Sprache verfügbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit unter dem nachfolgenden Link auch eine deutsche Sprachfassung zur Verfügung gestellt werden wird.

Zur Leitlinie

Fazit der Autoren: Die neuen Regeln der VAT quick fixes müssen seit dem 1.Januar 2020 angewendet werden. Die Unternehmen benötigen daher dringend Hinweise dazu, wie die Finanzverwaltung die neuen Vorschriften auslegt. Daran orientiert sich die Anwendung durch dir Unternehmen. Zwar binden nur BMF-Schreiben die deutsche Finanzverwaltung; allerdings sollte ein entsprechendes Schreiben die europäischen Leitlinien berücksichtigen, denn schließlich sind grenzüberschreitende Umsätze und damit mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen. Damit ist eine einheitliche Anwendung erforderlich. (Ng)

Quelle: Newsletter IHK Schwaben 01/2020 vom 14.01.2020 Thema Steuer

http://news.schwaben.ihk.de/NewsletterID_002179/1206.pdf