Das Vereinigte Königreich hat eine leichte Änderung der „Immigration Rules“ angekündigt. Diese betreffen sowohl die Einreise als auch Visabestimmungen.

Die Electronic Travel Authorisation (ETA)
Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich wird bald eine ETA benötigt. Das Electronic Travel Authorisation Scheme gilt ab November 2023 für Staatsangehörige aus Katar. Danach wird es schrittweise auf andere Staaten ausgeweitet. Auch Deutschland wird wahrscheinlich dazugehören.

Die ETA muss dann immer beantragt werden, wenn kein Visum benötigt wird. Es erlaubt den Aufenthalt im Vereinigten Königreich von bis zu sechs Monaten sowie die Durchreise. Auch eine mehrmalige Ein- und Ausreise innerhalb von zwei Jahren wird möglich sein. Die ETA wird online via Smartphone beantragt und kann dort abgerufen werden.

Neu: Das Innovator Founder Visum gibt es auch ohne Nachweis von Startkapital. (Bildquelle: Pixabay)

Neues Visum

Zusätzlich führt das Vereinigte Königreich am 13. April 2023 ein neues Visum ein, das „Innovator Founder“ Visum. Das Innovator Visum und das Start-up Visum werden dadurch ersetzt. Ein großer Unterschied zu den Vorgänger-Versionen: Es ist kein Startkapital von 50.000 GBP mehr nötig, um das Visum zu erhalten.

Des Weiteren wurde die Verdienstgrenze für das „Skilled Worker“ Visum leicht auf 26.200 GBP angehoben. Auch die Mindestgehälter für das „Global Business Mobility“ Visum sind von 42.200 GBP auf 45.800 GBP gestiegen.

Quelle: GTAI, gov.uk