Die Schweiz ‎grenzt gleich an zwei Seiten an Corona-Krisengebiete. Im Land selbst ist vor ‎allem der Kanton Tessin von der Covid-19-Pandemie betroffen. Einer ‎Ausbreitung des Virus will die Regierung entgegenwirken. Das hat erhebliche ‎Konsequenzen für Dienstleistungserbringer aus der EU. ‎

Gemäß der Weisung des Schweizer Sekretariats für Migration SEM dürfen ‎derzeit nur Meldebestätigungen für selbstständige Dienstleistungserbringer und ‎entsandte Mitarbeiter der EU ausgestellt werden, wenn der Einsatz im ‎‎„überwiegend öffentlichen Interesse“ der Schweiz im Sinne der Covid-19-‎Verordnung 2 liegt. ‎

Dazu zählen die sogenannten systemrelevanten Tätigkeiten im Bereich ‎lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen, Heilmittel und Pflege, ‎Lebensmittel, Energie, Logistik sowie Informations- und ‎Kommunikationstechnologie. Anderweitige Meldebestätigungen und ‎Bewilligungsgesuche werden unterbunden und sollen nicht mehr ausgestellt ‎werden. Da eine Meldebestätigung jedoch bei der Einreise vorgezeigt werden ‎muss, ist es de facto nicht mehr möglich, systemirrelevante Dienstleistungen in ‎der Schweiz zu erbringen. ‎

Hinzu kommt: Die Meldepflicht beginnt branchenunabhängig nun ab dem ersten ‎Tag. Zuvor war eine Meldebestätigung bei vielen Tätigkeiten erst notwendig, ‎wenn die Arbeiten länger als acht Tage pro Kalenderjahr dauern. Die Meldung ‎muss vor der Einreise erfolgen sowie seitens des Kantons bestätigt worden ‎sein.‎

Dabei gilt: Jeder Auftrag und jeder Einsatzort muss einzeln gemeldet werden. ‎Bei einer Verschiebung des Einsatzes auf einen späteren Zeitpunkt muss die ‎Meldung neu erfasst werden. Grundsätzlich werden alle Meldungen von den ‎kantonalen Behörden gelöscht, sobald die Einsatzperiode verstrichen ist.‎

Auch der Warengrenzverkehr ist von der Covid-19-Verordnung betroffen: An ‎der Grenze muss der Warenlieferschein nun zwingend vorgezeigt werden. Als ‎solcher ist jedes Begleitdokument zu werten, in dem die gelieferten Waren ‎aufgelistet sind. Einreisen zur Ausführung von Transportaufträgen sind ‎ebenfalls generell möglich – hier ist es wichtig, dass der Transportauftrag ‎offensichtlich ist.‎

Unternehmen, die im Unklaren sind, ob ihr Produkt unter die Systemrelevanz ‎fällt, oder die Unterstützung beim Bewilligungsgesuch der Meldebestätigung ‎benötigen, können sich an die Handelskammer Deutschland Schweiz

wenden. ‎

‎(Quellen: Handelskammer Deutschland Schweiz, Schweizer Staatsekretariat für ‎Migration SEM, ‎IHK Konstanz)‎