Seit dem 1. Februar 2026 gilt das EU–Singapore Digital Trade Agreement, ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur zur Förderung des digitalen Handels. Ziel der Vereinbarung ist es, grenzüberschreitende digitale Geschäftsprozesse zu erleichtern und gemeinsame Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Daten und Dienstleistungen zu schaffen.

Ein zentraler Bestandteil des Abkommens betrifft den grenzüberschreitenden Datenverkehr auf elektronischem Wege. Die entsprechenden Regelungen finden sich in Artikel 5 und 6 des Vertrags. Dabei wird insbesondere betont, dass ein rechtlicher Rahmen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen bleiben muss, der sich an internationalen Standards orientiert. Damit soll sichergestellt werden, dass Datentransfers zwischen der EU und Singapur stattfinden können, ohne den Datenschutz zu untergraben.

Auch der Verbraucherschutz im Online-Handel spielt eine wichtige Rolle. Nach Artikel 12 verpflichten sich beide Seiten dazu, einen angemessenen Schutz für Verbraucher im digitalen Handel sicherzustellen. Darüber hinaus ist eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Verbraucherschutzbehörden vorgesehen, um Herausforderungen im grenzüberschreitenden Online-Handel besser zu bewältigen.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit im digitalen Bereich bildet eine gemeinsame Digitalpartnerschaft, die in Artikel 14 des Abkommens festgelegt ist. Sie dient als zentraler Rahmen für den Austausch über Regulierungsfragen im digitalen Handel. Ergänzend dazu sieht Artikel 22 Absatz 2 vor, dass beide Seiten ihre Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen intensivieren wollen.

Weitere wichtige Regelungen betreffen die rechtliche Anerkennung elektronischer Verträge und elektronischer Signaturen. Laut Artikel 9 und 10 sollen diese grundsätzlich als rechtswirksam anerkannt werden. Damit werden digitale Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in der EU und Singapur erleichtert.

Besondere Aufmerksamkeit widmet das Abkommen zudem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In Artikel 24 wird ihre wichtige Rolle in den Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen hervorgehoben. Gleichzeitig wird betont, dass der digitale Handel neue Chancen für KMU eröffnet, etwa durch vereinfachte Marktteilnahme und digitale Geschäftsmodelle.

Der Weg zu dem Abkommen begann im Juli 2023, als die Verhandlungen über ein Digital Trade Agreement aufgenommen wurden. Nach Abschluss der Gespräche im Juli 2024 wurde der Vertrag am 7. Mai 2025 unterzeichnet. Mit seinem Inkrafttreten nach Artikel 38 handelt es sich nun um das erste Abkommen dieser Art der Europäischen Union.

Das neue Regelwerk baut auf dem bereits bestehenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur aus dem Jahr 2019 auf. Es ergänzt dieses um spezifische Bestimmungen für den digitalen Handel und soll insbesondere den digitalen Dienstleistungshandel zwischen beiden Partnern vereinfachen.

 

Quelle: GTAI