Georgien hat seinen Zollkodex in einer konsolidierten Fassung neu veröffentlicht. Die am 12. November 2025 veröffentlichte Version fasst zahlreiche zuvor einzeln eingeführte Änderungen erstmals in einem einheitlichen Gesetzestext zusammen. Zwar handelt es sich nicht um eine neue Reform, dennoch schafft die Zusammenführung eine klar strukturierte Grundlage für die Anwendung des Zollrechts im Jahr 2026.

Im Fokus stehen vor allem präzisere Regelungen zu Verfahrensabläufen, Begrifflichkeiten, Dokumentationspflichten sowie zu elektronischen Prozessen. Diese Anpassungen waren in den vergangenen Jahren schrittweise eingeführt worden und wurden nun verbindlich in den Haupttext integriert.

Digitale Zollverfahren als Regelfall

Eine zentrale Klarstellung betrifft die elektronische Abwicklung von Zollformalitäten. Der aktualisierte Kodex legt fest, dass der Austausch von Daten und Dokumenten grundsätzlich digital erfolgen soll.

Elektronische Systeme werden damit zum Standardverfahren im Zollprozess. Schriftliche Alternativen bleiben nur in eng begrenzten Situationen zulässig, beispielsweise bei technischen Störungen. Diese Festlegung bündelt frühere Einzelregelungen und bildet die Grundlage für ein stärker automatisiertes Zollsystem.

Einheitliche Definitionen für mehr Rechtssicherheit

Neben den Verfahrensregeln wurden auch zentrale zollrechtliche Begriffe direkt in den Gesetzestext aufgenommen. Dazu zählen unter anderem:

  • Zollkontrolle
  • Zollformalität
  • Deklarant
  • Zollstatus
  • Temporäre Lagerung
  • Verfahrensinhaber

Diese Definitionen existierten zuvor teilweise nur in ergänzenden Verordnungen. Durch ihre Aufnahme in den Zollkodex sollen Interpretationsspielräume reduziert und die praktische Anwendung der Vorschriften vereinheitlicht werden.

Präzisere Dokumentationsanforderungen

Auch bei den Dokumentationspflichten bringt die konsolidierte Fassung mehr Klarheit. Trotz der verstärkten Digitalisierung bleibt die Zollbehörde berechtigt, fremdsprachige Dokumente in georgischer Übersetzung anzufordern.

Diese Möglichkeit war bereits früher vorgesehen, wurde nun jedoch ausdrücklich formuliert und systematisch mit den elektronischen Prozessen verknüpft. Dadurch soll eine konsistente Prüfung von Unterlagen gewährleistet werden.

Internationale Abkommen haben Vorrang

Eine weitere wichtige Klarstellung betrifft das Verhältnis zwischen nationalem Zollrecht und internationalen Vereinbarungen. Der Zollkodex betont ausdrücklich den Vorrang internationaler Abkommen.

Dies gilt insbesondere für das EU-Georgien-Assoziierungsabkommen mit seinem detaillierten Ursprungsprotokoll (Protocol I). Die dort festgelegten Ursprungs- und Präferenzregeln sind demnach unmittelbar anzuwenden und haben Vorrang vor nationalen Bestimmungen.

Bedeutung für Exporteure

Durch die konsolidierte Fassung werden zahlreiche zuvor verteilte Änderungen in einem einheitlichen und übersichtlichen Gesetzestext gebündelt. Für Unternehmen bedeutet das:

  • Die materiellen Anforderungen bleiben weitgehend unverändert.
  • Die Anwendung der Vorschriften wird transparenter und strukturierter.
  • Digitale Verfahren gewinnen weiter an Bedeutung.
  • Präferenz- und Ursprungsregeln aus internationalen Abkommen haben Vorrang vor nationalen Bestimmungen.

Damit schafft Georgien eine klare und digital ausgerichtete Grundlage für die zollrechtliche Praxis im internationalen Handel.

 

Quelle: GTAI