Mit der Ersten Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (1. AWG/AWV-Änderungsverordnung) vom 25. August 2021 (BAnz AT 07.09.2021 V1) werden in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Verweise auf die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 durch Verweise auf die neue EU–Dual-Use–VO ersetzt.
Außerdem enthält die 1. AWG/AWV-Änderungsverordnung Regelungen, Nordirland bei der Anwendung von Genehmigungspflichten wie ein Teil der Europäischen Union zu behandeln. Überdies wird eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Antennen konstruiert für die Verwendung im Zusammenhang mit Raumfahrzeugen eingeführt (neue Ziffer 9A904 Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste). Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden zudem die verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum Warenausgang präzisiert. Die Änderungen treten zum 9. September 2021 in Kraft.
Quelle: Newsletter Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 09/2021
BAnz AT 07.09.2021_1.Verordnung zur Änderung des Aussenwirtschaftsgesetztes und der AWV_August 2021