Ab dem 1. Januar 2023 ist eine elektronische Gestellungsmitteilung (eGestellung) für den Warenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz obligatorisch. Bislang war die summarische Eingangsmeldung in den meisten Fällen nicht nötig.

Die „eGestellung“ wird über das ATLAS-Modul SumA erstellt und abgegeben. Auch die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung erfolgt im neuen Jahr elektronisch und ebenfalls über das genannte Modul. Papiergestützte Anmeldungen werden von den Zollstellen nicht mehr akzeptiert.

Beachten Sie, dass es aufgrund der Umstellungen zu längeren Abfertigungszeiten an der Grenze kommen kann.

Weitere Informationen zur Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung sowie zur Gestellung erhalten sie auf der offiziellen Website der Generalzolldirektion.

 

Quelle: zoll.de; ihk.de