Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) in Kraft. Damit kommen auf Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern neue Pflichten zu – 2024 folgen Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmenden.

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geht auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurück. Diese wurden 2011 verabschiedet und nehmen neben den Staaten insbesondere auch Unternehmen in die Verantwortung, Menschenrechte zu schützen. Ziel des Sorgfaltspflichtengesetz ist es, Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette besser zu schützen. Auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz sollen stärker in den Fokus gerückt werden. Gleichzeitig schafft die Gesetzgebung Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unternehmen sind dazu verpflichtet, Akteure entlang ihrer gesamten Lieferketten auf mögliche negative soziale und ökologische Auswirkungen hin zu untersuchen. Einmal im Jahr wird hierzu eine Risikoanalyse durchgeführt. Werden Umwelt- und Sozialstandards eingehalten? Ist das nicht der Fall, ist das Unternehmen in der Verantwortung, diese zu verbessern.

Für Unternehmen gilt es sich, auf das kommende Inkrafttreten vorzubereiten. Hierfür stehen ihnen verschiedene Hilfs-Tools zum Lieferketten-Check, wie zum Beispiel der CSR Risiko-Check zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützende Handreichungen, wie etwa zum Thema „Beschwerdeverfahren organisieren, umsetzen und evaluieren“.

Des Weiteren hat die IHK München und Oberbayern hat neben detaillierten Infos zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch wertvolle Tipps für eine zielführende Zusammenarbeit mit Lieferanten und anderen Akteuren der Lieferkette veröffentlicht.

Quelle: IHK München und Oberbayern