Mit Pressemitteilung vom 25. Juli 2023 von BMWK und BAFA gab man bekannt, weitere Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle einführen zu wollen.

Diese Änderungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen traten am 1. September 2023 in Kraft.

Neben der Erweiterung bestehender Allgemeiner Genehmigungen und der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen werden mit Wirkung zum 1. September 2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre
  • Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre.

Ausführliche Informationen zur Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen, der Besonderheiten der Allgemeinen Genehmigungen im Dual-Use- und Rüstungsbereich sowie zum diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren finden Sie im neuen Merkblatt Allgemeine Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren.

Zudem lädt das BAFA am 19. September 2023 zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Die Veranstaltung bietet der deutschen Industrie und Wissenschaft die Gelegenheit, sich aus erster Hand umfassend über die Änderungen und Neuerungen zu informieren. Nähere Informationen finden Sie hier

Quelle: BAFA-NEWS 09/2023

 

 

 

 

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