Die Europäische Union (EU) hat, am 20. Januar bei der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen mit Russland bezüglich der russischen Ausfuhrbeschränkungen für Holzprodukte beantragt.

Die Ausfuhrbeschränkungen bestehen in einer deutlichen Erhöhung der für bestimmte Holzprodukte geltenden Ausfuhrzölle und in einer drastischen Verringerung der Zahl der Grenzübergangsstellen, über die Ausfuhren von Holzprodukten abgewickelt werden können.

Seit Moskau diese Maßnahmen im Oktober 2020 angekündigt hat, suchte die EU wiederholt erfolglos mit Russland das Gespräch. In Kraft getreten sind die Maßnahmen jetzt im Januar 2022.

Konkret legte die EU eine Beschwerde in folgenden Punkten ein:

  • Erhöhung der Ausfuhrzölle auf bestimmte Holzprodukte
    Im Rahmen der WTO verpflichtete sich Russland dazu, für bestimmte Ausfuhrmengen Zölle von maximal 13 Prozent oder 15 Prozent zu erheben. Mit der Rücknahme dieser Zollkontingente führt Russland nun deutlich höhere Ausfuhrzölle in der Größenordnung von 80 Prozent ein und verstößt damit gegen seine Verpflichtungen nach WTO-Recht.
  • Verringerung der Zahl der Grenzübergangsstellen für russische Ausfuhren von Holzprodukten in die EU
    Russland hat die Zahl der Grenzübergangsstellen, über die Holzausfuhren in die EU erfolgen, von über 30 auf nur einen, Luttya in Finnland, verringert. Durch das Verbot, bestehende Grenzübergangsstellen zu nutzen, die technisch dazu in der Lage sind, solche Ausfuhren abzuwickeln, verstößt Russland gegen einen WTO-Grundsatz, durch den derartige Beschränkungen untersagt werden.

Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.

Fundstelle DIHK, Montag, 31.01.2022