Im Handelsstreit zwischen der USA und der Europäischen Union wird es ernst.
Mit der Verordnung (EU) 2020/1646 vom 07.11.2020 erhebt die EU zusätzliche Zölle quer durch den gesamten Warenkatalog.
Dieser beginnt bei 15 % für Waren in Tabelle I und geht hoch auf 25 % für Waren der Tabelle II.
Jeder, der sich in nächster Zeit mit der Absicht trägt Waren aus den USA in die EU einzuführen, sollte sich vorher über die genaue Höhe der zusätzlich in seine Bezugskosten einzubeziehenden Abgaben informieren.
Ausgenommen davon sind nur einige Waren der Kapitel 43 bis 51 wie Pelze, Holzwaren, Korbmacherwaren, Waren aus Papier und Pappe.
Für Waren, die nachweislich vor dem 10.11.2020 aus den USA exportiert wurden, gilt eine Ausnahmeregelung, die mittels einer gesonderten Codierung in die Zollanmeldung bei der Einfuhr anzugeben ist.
Der jeweils zusätzlich anfallenden Zollsatz ist der Tabelle am Ende der Verordnung zu entnehmen.
Nicola Bernard im November 2020