Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am 9. November 2020 auf eine neue Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern geeinigt.

Die Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009 ersetzen.

Das BAFA als zuständige Genehmigungsbehörde war in die Verhandlungen intensiv aktiv eingebunden.

Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.

Eine englische Textfassung der neuen Verordnung wird frühestens nach der abschließenden Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Eine offizielle Übersetzung erfolgt erst 2021.

Das BAFA wird auf dem BAFA-Infotag am 10. Dezember 2020 über die Einigung und die neuen Regelungen informieren.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA