In den Jahren 2024 und 2025 könnten Einfuhrzölle für Obst und Gemüse anfallen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Oktober eine entsprechende Durchführungsverordnung.

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In der genannten Durchführungsverordnung (EU) 2023/2110 sind betroffene Obst- und Gemüsesorten aufgelistet. Für jedes Produkt wurde ein spezifischer Zeitraum festgelegt, in dem Einfuhrzölle fällig werden. Außerdem ist einsehbar, ab welcher Menge diese zu zahlen sind. Dieses Auslösungsvolumen entspricht 125 Prozent des Durchschnitts des jeweiligen Einfuhrerzeugnisses innerhalb der letzten drei Jahre.

Für Artischocken (KN-Code 07099100) beispielsweise sollen Einfuhrzölle im Zeitraum vom 1. November 2023 bis 30. Juni 2024 bei einem Auslösungsvolumen von 12.530 Tonnen erhoben werden.

Um Einfuhrzölle zu vermeiden, lohnt es sich daher, die Auslösungsvolumen im Blick zu haben.

Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2024 und endet am 30. Juni 2025.

Quelle: HZA