Die Anhänge III und IV der Verordnung (EU) Nr. 1235/2008 wurden aktualisiert.

Anhang III enthält das Verzeichnis der Drittländer, deren Produktions- und Kontrollvorschriften für die ökologische/biologische Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten als gleichwertig mit den Vorschriften der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt werden.

Die Änderungen betreffen in Einzelnen:

  • Chile wird in das Verzeichnis aufgenommen. Hintergrund ist das Abkommen zwischen der EU und Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen.
  • Costa Rica: eine neue Kontrollstelle
  • Schweiz: Namensänderung einer Kontrollstelle
  • Tunesien: Namensänderung der zuständigen Behörde
  • Südkorea: einer Kontrollstelle wurde die Anerkennung entzogen, vier Kontrollstellen wurden anerkannt, neue Internetadressen

Anhang IV enthält das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden, die in Drittländern für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bescheinigungen über die Gleichwertigkeit zuständig sind. Auch dieser Anhang wird aktualisiert:

  • Die Kommission hat mehreren Anträgen auf Änderung der Spezifikation stattgegeben.
  • Einige Kontrollstellen haben die Beendigung ihrer Bescheinigungstätigkeit mitgeteilt
  • Zahlreiche Änderungen betreffen lediglich die Aufnahme neuer Anschriften oder Internetseiten.

Quelle: GTAI-News Zollrecht 07/2018

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