Unzulässige Datenerhebung des Korea-Zolls bei EU- Exporteuren

Die IHKn weisen wir darauf hin, dass immer wieder deutsche Exporteure vom südkoreanischen Geschäftspartner / Importeur gebeten werden, bezüglich ihrer Warenlieferungen ihr Bewilligungsschreiben zum “Ermächtigten Ausführer” (EA) oder eine Bestätigung des deutschen Zolls über die dem deutschen Unternehmen zugeteilte Bewilligungsnummer zum “Ermächtigten Ausführer” zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile kommt eine neue Anfrage dazu, die von deutschen Exporteuren fordert, ein Formular “Verification of Origin” auszufüllen. Unternehmen, die hierzu aufgefordert werden, ist zu dringend zu empfehlen, dies nicht zu tun.
Überprüfungen von Präferenzangaben deutscher Exporteure sind gemäß dem Freihandelsabkommen EU – Südkorea von den südkoreanischen Zollbehörde offiziell und ausschließlich an die deutschen Zollbehörden zu richten. Darüber hinaus erhebt der Abfragebogen „Verification of Origin“ Daten, die zum Teil nur weitläufig mit einer Präferenzbeurteilung zu tun haben und klar firmeninterne Informationen offenlegen würden.
Da Südkorea mit mehreren Staaten Zollpräferenzabkommen hat, von denen einige die Möglichkeit der direkten Nachprüfung des koreanischen Zolls via Fragebogen beim Exporteur offenlassen ist es denkbar, dass die Behörde nicht immer zwischen den einzelnen Abkommen unterscheidet. Wie beschrieben sieht das Präferenzabkommen mit der EU diese Variante jedoch ausdrücklich nicht vor.
Ein Muster des “Verifikation of Origin” finden Sie hier

Quelle IHK-Schwaben-News-07/2018