Das BAFA wird ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.

Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.

Hiervon ausgenommen bleiben „Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231)“, Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen.

Weitere Informationen sind dem BAFA-Dokument zu entnehmen.

Zum BAFA-Dokument

Zur Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen (nur deutschsprachig):

afk_bekanntmachung_einfuehrung_elektronische-genehmigung ab 01.märz_2021