Anfang Februar 2024 erzielten der Rat und das EU-Parlament eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Förderung der Reparatur fehlerhafter Waren. Die neuen Vorschriften sollen die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Gewährleistung aktualisieren und Hersteller reparierbarer Produkte stärker in die Verantwortung nehmen. Das Maßnahmenpaket soll auf diese Weise die Verbraucherrechte von Millionen Bürgern in Europa stärken – und die EU dem Grünen Deal einen Schritt näher bringen.

Die Richtlinie ist das Resultat eines im März 2023 veröffentlichten Vorschlags der EU-Kommission, welcher auf die derzeitigen Probleme von Verbrauchern verwies, wenn bei einem erworbenen Produkt in der Phase der Betreuung nach dem Kauf Mängel vorliegen.

Wird ein Produkt künftig fehlerhaft während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wird die Frist um ein weiteres Jahr verlängert – vorausgesetzt der Verbraucher entscheidet sich für die Reparatur und gegen einen Umtausch. Auch nach dem Überschreiten der Gewährleistungsfrist sollen Hersteller von technisch reparierbaren Geräten kostengünstige Reparaturen ihrer Produkte anbieten. Als technisch reparierbare Waren gelten zunächst:

  • Waschmaschinen und Trockner
  • Geschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Elektronische Displays
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Smartphones, Schnurlostelefone, Tablets

Diese Liste soll in Zukunft durch weitere Produktkategorien erweitert werden. Darüber hinaus soll eine europäische Reparaturplattform entstehen, welche die Suche von Verbrauchern nach Reparaturwerkstätten deutlich erleichtern soll.

Die formelle Verabschiedung des Textes seitens des Rats und des Europäischen Parlaments steht noch aus.  Im Anschluss wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

 

Quelle: EU-Komission