Am 6. Oktober wurde das achte Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem zusätzliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie weitere Beschränkungen staatseigener russischer Unternehmen.

Das neue Sanktionspaket wurde vor dem Hintergrund Putins Annexion von ukrainischem Staatsgebiet und dem anhaltenden Krieg gegen die Ukraine formuliert.

 

Die neuen Sanktionen im Überblick:

 

  • Einfuhrbeschränkungen: Es gilt ein Einfuhrverbot für Waren im Wert von fast 7 Milliarden Euro. Darunter fallen unter anderem Textilien, Maschinen, Kunststoffe, Leder und Goldschmuck.
  • Ausfuhrbeschränkungen: Güter, die Russland für die Kriegsführung einsetzen könnte, wurden stärker eingeschränkt. Es gilt ein Ausfuhrverbot von Kohle, von bestimmten Chemikalien sowie von spezifischen elektronischen und technischen Komponenten, die Russland für den Luftfahrt sowie die Waffenproduktion verwendet.
  • Geltungsbereich der Sanktionen: Sanktionen gelten auch in den aktuell nicht von der Ukraine kontrollierten Gebieten, wie zum Beispiel Cherson und Saporischschja.
  • Sanktionsliste: Weitere Personen und Organisationen stehen auf der Sanktionsliste. Unter anderem solche, die an der Annexion ukrainischer Gebiete beteiligt sind.
  • Russische Staatsunternehmen weiter eingeschränkt: EU-BürgerInnen ist es verboten Ämter in Leitungsgremien russischer, staatseigener Unternehmen zu übernehmen.
  • Einschränkung unternehmensbezogener Dienstleistungen: Einige Dienstleistungen etwa im Finanz- und IT-Beratungssektor dürfen Unternehmen mit Sitz in Russland nicht mehr angeboten werden.
  • Ölpreisobergrenze: Mit dem achten Sanktionspaket beginnt die Umsetzung der G7-Erklärung zur Einführung einer Ölpreisobergrenze. Ziel ist es die Einnahmen Russlands durch den Verkauf von Öl weiter herunterzuschrauben.

 

Weitere Informationen zum achten Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Oktober 2022.

 

Quelle: Europäische Kommission