Im Zuge der neunzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (EU-Dual-Use-VO) ist die Ausfuhrliste aktualisiert worden.

Die neue Ausfuhrliste über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) ist Teil des Anhang I der Verordnung und seit dem 24. Dezember 2022 in Kraft. Anfang bis Mitte Januar rechnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einer endgültigen Fassung in Form einer EU-Verordnung.

Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden und werden Ihnen die endgültige Fassung nach Veröffentlichung bekanntgeben.

Hilfreiche Links

Die Entwürfe der Delegierten-Verordnung finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission zum Download.

Auch ein unverbindlicher Überblick über die Änderungen der Ausfuhrliste ist einsehbar.

Quellen: bafa.de